Zielgruppe

Zielgruppe von mudra e.V.-Basecamp sind junge Menschen, deren psychische Beeinträchtigungen zumindest einen Hilfebedarf im Sinne von „heilpädagogisch“ umfassen. Vereinzelt können auch Jugendliche mit „therapeutischem“ Hilfebedarf betreut werden. Im Konkreten können dies Jugendliche sein, die

  1. an psychischen Erkrankungen oder frühkindlichen Störungen leiden.
  1. im Kontext psychischer Beeinträchtigungen gefährdet sind, süchtige Verhaltensmuster zu entwickeln.
  1. bereits einen missbräuchlichen, problematischen Konsum von Suchtmitteln entwickelt haben.

    In Einzelfällen  muss bei vormals akut abhängigen Konsummustern ein stationärer Entzug in Kinder- und Jugendpsychiatrien oder Entzugseinrichtungen erfolgreich abgeschlossen sein.
  1. zu stoffungebundenen Bewältigungsmustern ihrer psychischen Destabilität neigen wie z. Bsp. Essstörungen oder übermäßigem PC-/Konsolen-/Medienkonsum.

Aufgenommen werden können Jungen im Alter zwischen 13 Jahren und der Vollendung des 19. Lebensjahres. Nach einer ersten Modellphase wird eine mögliche Aufnahme von Mädchen geprüft. Die Betreuung endet in der Regel spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres. Bei weitergehendem Hilfebedarf ist eine nahtlose Vermittlung in das Betreute Wohnen (SGB XII – Eingliederungshilfe) innerhalb von mudra e.V. möglich.

Im Vorfeld einer Entscheidung bzgl. einer Aufnahme klären wir mit allen Beteiligten im persönlichen Gespräch, ob unser beschriebenes Angebot passend und bedarfsgerecht für den jeweiligen Bewerber ist.

Es gilt  in dieser „Clearingphase“, die Entwicklung und Situation des Jugendlichen zu analysieren und die Stimmigkeit mit unserem Angebot zu überprüfen. Sowohl für den Jugendlichen, sein soziales Umfeld sowie die Bewohnergruppe und Betreuer des Basecamp ist es wesentlich, die Gegebenheit der Basis einer konstruktiven Zusammenarbeit zu eruieren.

Bevor über eine Belegung entschieden werden kann, müssen ggf. mehrere Gespräche sowohl mit den im Umfeld Beteiligten, vor allem aber mit dem jungen Menschen selbst geführt werden. Unter anderem gilt es, einzuordnen, ob - im Hinblick auf Suchtgefährdung, Suchtentwicklung oder bereits sich verfestigter Abhängigkeit – eine konstruktive Integration in die Gruppe in Zukunft stattfinden könnte. Insbesondere bei stoffgebundenen Abhängigkeitsmustern kann beispielsweise eine stationäre Entwöhnung im Vorfeld geboten sein.

Die Zustimmung aller Beteiligten für eine Aufnahme ist Bedingung und Ziel dieses Bewerbungsverfahrens.